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Berliner Stadtmission Brandenburgische Diakonie gGmbH
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Prokuristen:
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Nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 26. März 2009, StNr. 49/125/00174 ist die Berliner Stadtmission Brandenburgische Diakonie gGmbH als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Die Berliner Stadtmission Brandenburgische Diakonie gGmbH ist ein Tochterunternehmen des Vereins für Berliner Stadtmission. Der Verein für Berliner Stadtmission wurde im Jahr 1877 als Verein alter Ordnung durch kaiserliche Kabinettsordre genehmigt und „sucht der Stadt Bestes“ (Die Bibel, Buch Jeremia, 29,7).


