Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Inklusionsmanufaktur (iMa) der Komm & Sieh gGmbH
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Inklusionsmanufaktur der Komm & Sieh gGmbH.
(2) Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Komm & Sieh gGmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragspartner
Komm & Sieh gGmbH
Lehrter Straße 68, 10557 Berlin,
Vertretungsberechtigt: Dana Schmiedel,
Handelsregister HRB 142 437B, USt DE284612588
3. Leistungsangebot
(1) Die Inklusionsmanufaktur der Komm & Sieh gGmbH entwickelt und fertigt individuelle textile Produkte für Unternehmen, Organisationen, öffentliche Auftraggeber sowie Privatpersonen.
(2) Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Entwicklung und Beratung von Produktideen
- Gestaltung und Optimierung von Upcycling-Konzepten
- Entwicklung und Fertigung von Prototypen und Mustern
- Klein- und Serienproduktionen
- Verarbeitung und Veredelung von Neu- und Bestandsmaterialien
- Auftragsfertigung nach kundenspezifischen Vorgaben
- Verarbeitung von beigestellten Materialien (z. B. Berufsbekleidung, Werbebanner, Heimtextilien oder sonstigen Textilien)
- Herstellung von Merchandising-, Werbe- und Geschenkartikeln
- Konfektions-, Näh-, Änderungs- und Reparaturarbeiten
- Endkonfektion, Qualitätskontrolle und Verpackung
(3) Die Inklusionsmanufaktur verbindet handwerkliche Qualität und Inklusion mit einem ressourcenbewussten Umgang mit Materialien. Soweit Materialien aus bestehenden Textilien oder anderen wiederverwendbaren Rohstoffen verarbeitet werden, entstehen charakteristische Unikate oder Kleinserien, deren individuelle Materialeigenschaften ausdrücklich Bestandteil des Produktkonzepts sind. Unterschiede in Farbe, Struktur, Muster, Materialstärke, Gebrauchsspuren und sonstige Eigenschaften können daher von Stück zu Stück variieren. Die hieraus entstehenden individuellen Ausprägungen sind charakteristisch für die jeweiligen Unikate und Kleinserien und stellen keinen Mangel dar.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch
- ein schriftliches Angebot mit Annahme,
- eine schriftliche Auftragsbestätigung,
- den Beginn der Auftragsausführung nach Freigabe
zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
5. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
Technische Änderungen sowie Verbesserungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
6. Preise
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei größeren Projekten können vereinbart werden:
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 40 % nach Musterfreigabe
- Restzahlung bei Fertigstellung
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig sämtliche
- Materialien
- Logos
- Druckdaten
- Schnitte
- Maße
- Stücklisten
- Farbangaben
- Pflegehinweise
zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen verlängern Lieferfristen entsprechend.
9. Verarbeitung von Kundenmaterial
Viele Aufträge werden aus gebrauchten, gespendeten oder vorhandenen Materialien gefertigt.
Der Auftraggeber bestätigt, dass
- er Eigentümer des Materials ist oder
- über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
Für Schäden aufgrund versteckter Materialfehler übernehmen wir keine Haftung.
10. Materialverluste
Materialverluste, Verschnitt oder Ausschuss lassen sich bei textiler Fertigung nicht vollständig vermeiden.
Eine materialbedingte Ausschussquote bis 5 % gilt als vertragsgemäß.
Bei stark beschädigten Alttextilien kann diese Quote höher ausfallen.
11. Muster und Freigaben
Vor Serienproduktionen kann ein Muster gefertigt werden.
Mit schriftlicher Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere
- Design
- Maße
- Farben
- Verarbeitung
- Position von Logos
- Materialwahl.
Nach erfolgter Freigabe gehen spätere Änderungswünsche zu Lasten des Auftraggebers.
12. Mehr- und Minderlieferungen
Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % gelten als vertragsgemäß.
Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
13. Liefertermine
Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei
- höherer Gewalt,
- Krankheit,
- Streik,
- Materialengpässen,
- Lieferproblemen von Vorlieferanten,
- fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.
14. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Mit Übergabe an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig.
15. Eigentumsvorbehalt
(1) Einfacher & verlängerter Eigentumsvorbehalt (für Textilwaren und Zutaten):
Alle von uns gelieferten physischen Waren (z. B. Textilien, Bekleidungsstücke, Prototypen, Kurzwaren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben Miteigentum an der neuen Sache.
(2) Vorausabtretung bei Weiterverkauf (B2B): Veräußert der Kunde, die von uns produzierte oder verarbeitete Bekleidung weiter, bevor sie vollständig bezahlt ist, tritt er bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf (z. B. gegen Händler oder Endabnehmer) in Höhe unseres Rechnungsendbetrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(3) Rechtevorbehalt für Schnittkonstruktionen und Designs: An allen im Rahmen von Dienstleistungen erstellten Schnittkonstruktionen (digital als CAD/Gradierung oder physisch), Mustern, Designs und technischen Dokumentationen werden dem Kunden Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Produktionsrechte erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Jede Nutzung, Weitergabe an Produktionsstätten oder Vervielfältigung vor vollständiger Zahlung ist ausdrücklich untersagt und stellt eine Rechteverletzung dar.
16. Untersuchungs- und Rügepflicht (Unternehmer)
Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich mitzuteilen.
17. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Keinen Sachmangel stellen insbesondere dar:
- natürliche Farbabweichungen,
- Unterschiede im Material,
- Gebrauchsspuren bei Upcycling-Material,
- unterschiedliche Gewebestrukturen,
- kleine Maßabweichungen im üblichen Fertigungstoleranzbereich.
18. Besonderheiten von Upcycling-Produkten
Unsere Produkte entstehen teilweise aus gebrauchten oder gespendeten Textilien / Bannern oder anderen vorhandenen Materialien.
Jedes Produkt besitzt dadurch einen individuellen Charakter.
Abweichungen hinsichtlich
- Farbe,
- Struktur,
- Nähten,
- Materialstärke,
- Gebrauchsspuren
sind Ausdruck des Upcyclings und ausdrücklich gewünscht.
Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar.
19. Urheber- und Markenrechte
Der Auftraggeber versichert, sämtliche erforderlichen Rechte an überlassenen Logos, Designs, Bildern und Marken zu besitzen.
Er stellt die Komm & Sieh gGmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
20. Referenznennung
Die Inklusionsmanufaktur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere
- Fotos,
- Produktabbildungen,
- die Nennung des Auftraggebers,
- Veröffentlichungen auf der Website,
- Social Media,
- Präsentationen,
- Messen.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung vor Vertragsschluss schriftlich widersprechen.
Von einer Referenznennung wird abgesehen, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
21. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich zu behandeln.
22. Haftung
Die Komm & Sieh gGmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
23. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet.
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Datenschutzerklärung der Komm & Sieh gGmbH.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.