- Besuch im Besuchsraum (Caféteria) - im Garten - an entsprechenden Tischen oder auf dem Bewohner:inzimmer möglich
- Tragen von FFP2-Masken in der Einrichtung obligatorisch
- Nachweis eines negativem Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24h sein darf - alternativ Nutzung der Testmöglichkeit vor Ort
(Stichprobenartig wird geprüft: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Zugang zur Einrichtung bei Nichteinhaltung ggf. verweigert werden kann)
- Details der jeweiligen geltenden Verordnung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Webseiten
- Bitte beachten Sie die aushängenden Hygieneregeln und folgen Sie stets den Anweisungen des Personals
- Check In per Corona-Warn-App möglich
- Beachtung der AHA-Regeln des BMG