Aufnahme
In unserer Einrichtung können wir sowohl SARS-CoV-2-positiv getestete Personen ohne Obdach mit milden Symptomen als auch Schnelltest-positive und Kontaktpersonen ersten Grades aufnehmen.
Alkohol- und Drogenkonsum sind keine Ausschlusskriterien. Die Aufnahme von Haustieren ist nicht vorgesehen, kann aber im Einzelfall geprüft und ggf. ermöglicht werden.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung der Sorgeberechtigten, Personen in akuten Psychosen und Personen, die nicht in der Lage sind, selbständig Nahrung aufzunehmen oder grundlegende Körperhygiene eigenständig durchzuführen.
Zugangsvoraussetzungen
Schnelltest-positiv
- Wenn ein obdachloser Mensch einen positiven SARS-CoV2-Antigen-Schnelltest hat, meldet sich die testende Einrichtung direkt über die Belegungshotline bei der Quarantänestation.
PCR positiv
- Obdachloser Mensch hat bestätigte SARS-CoV-2-Infektion, die keiner stationären Behandlung im Krankenhaus bedarf.
- Krankenhäuser, Praxen u. a. Einrichtungen wenden sich an ihr jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt.
- Das örtlich zuständige Gesundheitsamt kontaktiert dann die Belegungshotline der Quarantänestation.
Kontaktperson ersten Grades (K1)
- Behördliche Anordnung zur Absonderung durch das zuständige Gesundheitsamt. Einrichtungen wenden sich an ihr jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt.
- Das örtlich zuständige Gesundheitsamt kontaktiert dann die Belegungshotline der Quarantänestation.