Mann geht durch den Eingang des Übergangshauses

Übergangshaus

Wohnungslos? Räumungsklage? Mietschulden? Haftentlassung? Ärger mit Ämtern? Keine Ahnung wie es weitergehen soll?

Wir helfen Ihnen, wieder auf die Beine zu kommen.

Unser Angebot richtet sich an Menschen ab 18 Jahren, die

  • wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind (z.B. Obdachlosigkeit, Wohnungsräumung, Haftentlassung) und
  • Unterstützung bei der Lösung ihrer Probleme benötigen.

Wir erbringen die Leistung „Übergangshaus“ nach §§ 67 f. SGB XII für Menschen, „bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind“. Die Kosten der Hilfe sind einkommensunabhängig und werden beim zuständigen Sozialamt beantragt.

Folgende Hilfen bieten wir je nach persönlichem Hilfebedarf an:

  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Antragstellung von Sozialleistungen
  • Praktische Hilfe bei der Lebens- und Haushaltsführung
  • Hilfe im Umgang mit Schulden
  • Klärung der beruflichen Perspektive
  • Vermittlung in medizinische Versorgung
  • Hilfe zur Bearbeitung spezieller persönlicher Problemschwerpunkte (z.B. Sucht, Gewalt,…)
  • Unterstützung beim Aufbau sozialer Beziehungen
  • Vermittlung in weiterführende und ergänzende Hilfen
  • Hilfe bei der Wohnungs- und Einrichtungssuche
  • Mithilfe bei der Planung für die weitere Lebensgestaltung

Voraussetzungen für die Aufnahme sind die Bereitschaft, aktiv an der Veränderung der Lebenssituation mitzuwirken sowie eine Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt. Vor Aufnahme in das Übergangshaus ist deswegen ein Vorstellungsgespräch notwendig.

Aufgefangen – Das zweite Leben nach dem Absturz

SPIEGEL TV-Reportage über das Übergangshaus

Porträt Achim Wurster
Achim Wurster
Leitung Übergangshaus