Leistungen und Leitbild
Eine Mitarbeitende und eine Bewohnerin der Wohnstätte Rahnsdorf hängen Wäsche zum Trocknen auf
  • Tagesgestaltung, zum Beispiel gemeinsames Einkaufen und Zubereiten der Mahlzeiten, Reinigen und Instandhalten der Wäsche
  • Freizeitgestaltung, zum Beispiel Sport und Spiele, Feste und Feiern, Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, Urlaubsreisen
  • Pädagogische Maßnahmen, zum Beispiel Bezugbetreuersystem, Förderdiagnostik nach "Hilfe nach Maß"
  • Medizinische Maßnahmen, zum Beispiel Grundpflege, Verabreichung von Medikamenten, Begleitung bei Arztbesuchen
  • Gestaltung sozialer Beziehungen, zum Beispiel Pflege der Beziehungen zur Familie und zu Freunden, Gewinnen und Pflege neuer Außenkontakte und -beziehungen
  • Bewohnerbeteiligung, zum Beispiel im Heimbeirat und bei regelmäßigen Gruppengesprächen
  • Angebote zur Mitarbeiterqualifizierung, zum Beispiel Fort- und Weiterbildung, Supervision
  • Qualitätsmanagement (Anfertigen und Aktualisieren eines Handbuches)

Heilpädagogisches Leitbild

„Suchet der Stadt Bestes und betet für sie zum Herrn.“ Die Bibel: Jeremia 29,7.

Die Gründer der Berliner Stadtmission wählten im Jahre 1877 diesen Bibelvers als Leitwort für die Arbeit unseres Werkes. Dieses Leitwort bestimmt unser Wirken.

Wir entwickeln daraus unser Heilpädagogisches Leitbild.

  • 1.   Das Beste für Menschen mit Behinderungen zu suchen gehört zu den wichtigen sozialen, gesellschaftlichen und diakonischen Aufgaben des Werkes.
  • 2.   Unsere Heilpädagogische Arbeit in den Wohnstätten, Wohngemeinschaften und betreuten Einzelwohnen leisten wir unter Beachtung des Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Grundsatz reflektiert für uns das biblische Bild vom Menschen. Daran orientieren wir uns und richten unser tägliches Arbeiten aus.Wir arbeiten im Rahmen eines sozialstaatlichen Auftrages, u. a. unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen:  des Sozialgesetzbuches XII, des Sozialgesetzbuch IX,        des Betreuungsgesetzes und des Heimgesetzes.
  • 3.   Wir richten unser heilpädagogisches Angebot im Rahmen der Konzeptionen der Einrichtungen an alle Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung, unabhängig von Geschlecht und Alter
  • 4.   Wir bieten unsere heilpädagogischen Leistungen Menschen mit geistiger Behinderung an, unabhängig von seiner Religions-, Konfessions- und Staatsangehörigkeit und wir achten seine Einmaligkeit und Persönlichkeit.
  • 5.   Wir sehen unsere Aufgabe und das Ziel unserer Arbeit in bedürfnisgerechten Assistenzen, in einer verlässlichen heilpädagogischen Betreuung und in der individuellen Förderung der Bewohner und Bewohnerinnen zur Erlangung und Nutzung der erreichbaren Lebensqualitäten in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung und Freizeit.
  • 6.   Der Bewohner/die Bewohnerin steht mit seinen/ihren Bedürfnissen, Wünschen, Kompetenzen und seiner/ihrer Biographie im Zentrum der individuellen heilpädagogischen Betreuungskonzeption und –planung.
  • 7.   Wir laden die Angehörigen ein, mit ihren Möglichkeiten am ganzheitlichen Betreuungsprozess mitzuwirken.
  • 8.   Wir bemühen uns um die Gestaltung und Pflege von persönlichen sozialen Beziehungen der Bewohner und Bewohnerinnen im uns übertragenen Betreuungsbereich und darüber hinaus.
  • 9.   Eine verantwortungsbewusste und kreative Arbeit der Mitarbeiter/innen zum Wohle der Bewohner und Bewohnerinnen ist für uns selbstverständlich.
  • 10. Wir legen Wert auf eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter/innen zu Sicherung und Weiterentwicklung der Betreuungsqualität.
  • 11.  Zur Sicherung der Qualität unserer Arbeit wurden in unseren Einrichtungen Qualitätsbeauftragte eingesetzt.
  • 12.  Wir achten auf sparsame, d.h. wirtschaftliche Nutzung der Ressourcen und auf ökologische Erfordernisse.
  • 13. Wir wissen, dass die Rechte behinderter Menschen auch in unserer Gesellschaft verteidigt werden müssen, deshalb arbeiten wir mit in Initiativen und fachpolitischen Vereinigungen und Verbänden.