Wer wir sind
Das Team der Clearingstelle

Die Clearingstelle berät seit Oktober 2018 alle Personen ohne Krankenversicherung in Berlin und wird von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gefördert.

In der Clearingstelle arbeiten Sozialarbeiter:innen, Jurist:innen für die Aufenthaltsberatung, medizinische Fachkräfte (wir haben keine Ärzt:innen vor Ort), Verwaltungs- und Leitungskräfte sowie Empfangskräfte. Als soziale Einrichtung unterliegen wir der Schweigepflicht.

Wir beraten Menschen in Berlin zum Thema Absicherung im Krankheitsfall und prüfen, welche jeweiligen Möglichkeiten es für die ratsuchende Person gibt. Dafür arbeiten wir eng mit anderen Berliner Beratungsstellen zusammen und werden von zwei Fachanwälten für Sozialrecht regelmäßig geschult und beraten.

Seit Sommer 2019 kann die Clearingstelle für hilfebdürftige Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, Kosten für die medizinische Versorgung übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass kein Zugang zu einer Krankenversicherung möglich ist und eine Sozialberatung in der Clearingstelle wahrgenommen wurde.

Leistungsumfang sind die §§4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Umfang §4 und §6 AsylbLG: Das sind medizinisch notwendige Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen und Leistungen, die im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Arznei- und Verbandsmittel zählen dazu. Heil- und Hilfsmittel sind nur möglich, wenn sie zur Genesung unerlässlich sind. Zahnersatz ist nur möglich, wenn er im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Wortlaut:

Wir arbeiten mit kooperierenden, niedergelassenen Praxen, medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Apotheken, Laboren und Krankenhäusern zusammen.

Für den Umfang der hausärztlichen Versorgung besteht ein Kooperationsvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Damit können wir zu allen niedergelassenen Hausarztpraxen in Berlin vermitteln.

Den Wortlaut des Vertrages finden Sie hier: https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/alles-fuer-den-praxisalltag/vertrage-und-recht/vertraege/aerztliche-versorgung-von-menschen-ohne-krankenversicherung