Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit

Der Verein für Berliner Stadtmission wurde im Jahr 1877 als Verein alter Ordnung durch kaiserliche Kabinettsorder genehmigt. Nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 16. Oktober 2020, StNr. 27/029/32905 ist der Verein für Berliner Stadtmission als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.