Wer wir sind
Die Clearingstelle berät seit Oktober 2018 alle Personen ohne Krankenversicherung in Berlin und wird von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gefördert.
Im Team der Clearingstelle arbeiten Sozialarbeiter:innen, Jurist:innen für die Aufenthaltsberatung, medizinische Fachkräfte (wir haben keine Ärzt:innen vor Ort), Verwaltungs- und Leitungskräfte sowie Empfangskräfte. Als soziale Einrichtung unterliegen wir der Schweigepflicht.
Wir beraten Menschen in Berlin zum Thema Absicherung im Krankheitsfall und prüfen, welche jeweiligen Möglichkeiten es für die ratsuchende Person gibt. Dafür arbeiten wir eng mit anderen Berliner Beratungsstellen zusammen und werden von zwei Fachanwälten für Sozialrecht regelmäßig geschult und beraten.
Seit Sommer 2019 kann die Clearingstelle für hilfebdürftige Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, Kosten für die medizinische Versorgung übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass kein Zugang zu einer Krankenversicherung möglich ist und eine Sozialberatung in der Clearingstelle wahrgenommen wurde.
Leistungsumfang sind die §§4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Umfang §4 und §6 AsylbLG: Das sind medizinisch notwendige Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen und Leistungen, die im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Arznei- und Verbandsmittel zählen dazu. Heil- und Hilfsmittel sind nur möglich, wenn sie zur Genesung unerlässlich sind. Zahnersatz ist nur möglich, wenn er im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Wortlaut:
Wir arbeiten mit kooperierenden, niedergelassenen Praxen, medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Apotheken, Laboren und Krankenhäusern zusammen.
Einen Überblick über unser Netzwerk finden Sie hier: https://www.berliner-stadtmission.de/clearingstelle/unser-netzwerk
Für den Umfang der hausärztlichen Versorgung besteht ein Kooperationsvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Damit können wir zu allen niedergelassenen Hausarztpraxen in Berlin vermitteln.
Den Wortlaut des Vertrages finden Sie hier:
Wichtig zu wissen
Wir handeln absolut vertraulich.
Wir haben Schweigepflicht. Das, was Sie uns erzählen, dürfen wir nicht weitergeben. Deswegen können Sie uns alles erzählen, was Sie belastet.
Wir müssen mit Ihnen reden.
Erst müssen wir klären, wie Ihre Situation ist, ob Sie eine Krankenversicherung haben oder bekommen können.
Wir brauchen Ihr Einverständnis.
Sie müssen uns nicht Ihren richtigen Namen sagen. Und Sie können mit einem Kreuz unterschreiben.
Wir arbeiten so schnell es geht.
Wir geben uns Mühe, Ihnen so schnell wie möglich zu helfen. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Wir haben hier keinen Arzt.
Sie können bei uns nicht vom Arzt behandelt werden. Aber wir helfen Ihnen, einen Arzt zu finden. Für die Behandlung müssen Sie nichts bezahlen.