Beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten registrierte Personen
Personen, welche ein Asylgesuch beim Landesamt für Flüchrlingsangelegenheiten (LAF) registriert sind können keine Kostenübernahme für medizinische Leistungen von der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen erhalten.
Hintergrund:
- Im Protokoll vom Runden Tisch zur gesund. Versorgung von Mirgrantinnen und Migranten in Notlagen am 8.11.21 wird erwähnt:
„Menschen werden im Ankunftszentrum registriert und wenden sich, wenn die Verteilentscheidung welches Bundesland zuständig ist, erfolgt ist (Dauer aktuell bis zu 4 Tage) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Asylantragstellung. Dazu erhalten sie einen Termin auf einem Zettel.
Dieser Terminzettel ist Grundlage für Leistungsgewährungen durch das LAF als vermutete Verfahrensgewährung. Damit ist auch die Übernahme der Kosten für eine Krankenkasse verbunden und der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung.
Die Krankenkassenkarten werden nach Ausstellung durch die Krankenkassen zentral für alle AsylbewerberInnen an das Ankunftszentrum in der Bundesallee gesandt.
Diese werden über die Akten der Asylbewerbenden an die Personen ausgegeben, dieses Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Deswegen werden Ersatzbescheinigungen ausgestellt, die eine Gültigkeitsdauer von 4 Wochen bis zu 6 Monaten haben."
- Alle Ärzt:innen sind durch die Kassenärztliche Vereinigung über den Prozess für Geflüchtete informiert und sollten entsprechende Bescheinigungen vom LAF akzeptieren
- Sollten niedergelassene Ärzt:innen die Bescheinigung nicht akzeptieren besteht die Möglichkeit sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu melden: https://www.kvberlin.de/

Aktueller Hinweis – Important notice – Aviso actual – Annonce
Ukrainische Geflüchtete wenden sich bitte an das Sozialamt an ihrem Aufenthaltsort
www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/gesetz.1183032.php
Ambulante Versorgung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine:
In Berlin können ambulante ärztliche Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine erbracht und abgerechnet werden. Für Personen ohne Registrierung und Personen mit Bescheinigung des Sozialamts gilt ein jeweils unterschiedliches Verfahren
Detaillierte Informationen für Praxen und Apotheken:
www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/themen/thema/ukraine
Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine
Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine erhalten in Berlin eine medizinische Versorgung. Dafür können sie sich direkt an eine Praxis in Berlin wenden. Die medizinischen Leistungen, die in Anspruch genommen werden können richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ § 4 und 6 AsylbLG):
Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Geburt
Schutzimpfungen (auch COVID-19)
Versorgung mit Arzneimitteln
sonstige Leistungen, die zur Genesung bzw. Besserung oder Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlich sind oder die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit verhindern
Leistungen zur Sicherung der Gesundheit z. B. bei medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen und chronischen Krankheiten
Detaillierte Informationen für Patient:innen
www.kvberlin.de/fuer-patienten/ukraine
Info zum Senatsbeschluss:
Aus der Sitzung des Senats am 1. März 2022
Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit den Auswirkungen des Angriffskrieges der Russischen Föderation auf die Ukraine für Berlin befasst. Dabei wurde eine Senatsvorlage der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, und der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, beschlossen.
Wichtige Punkte des Senatsbeschlusses:
Der Senat beauftragt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die bedarfsgerechte Versorgung (Unterbringung und Erstversorgung) für zunächst bis zu 20.000 aus der Ukraine wegen der Kriegsereignisse Geflüchtete zu planen sowie schrittweise und lageabhängig vorzubereiten.
Der Senat ist sich einig darüber, dass wegen des Krieges ohne Visum eingereiste ukrainische Geflüchtete im Vorgriff auf die erwartete Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis „wegen des Krieges“ bei Mittellosigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Der Senat stellt aufgrund der aktuellen Situation die besondere Dringlichkeit für die Schaffung einer zusätzlichen Erstaufnahmestruktur mit Catering, Erstausstattung, Sprachmittlung und medizinischem Clearing sowie zusätzlicher Unterbringungsplätze fest.
Der Senat richtet eine Struktur zur kurz- und mittelfristigen Organisation des Umgangs mit den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf das Land Berlin ein.
Die Steuerung wird durch die Senatskanzlei, die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport auf Ebene der Staatssekretäre wahrgenommen. Zu den Aufgaben zählen ein kontinuierliches Monitoring der Lage und der zu ergreifenden Maßnahmen, die ressortübergreifende Koordinierung, die Abstimmung mit dem Bund und dem Land Brandenburg. Die fachlich betroffenen Senatsverwaltungen werden sich gezielt zu den Themenbereichen Ankunftsstrukturen, Unterbringung und Sicherheit sowie sozialer Zusammenhalt verständigen.