Die Clearingstelle erhält eine Zuwendung von der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Es gibt zwei Bereiche:
Sachkosten: diese beinhalten u.a. Kosten für Miete, Material, Personal, Sprachmittlung, Fortbildung, Software-Programme
Behandlungskosten: Hier sind Kosten für die medizinische Versorgung bedürftiger Ratsuchender inbegriffen: u.a. Diagnostik, Behandlung, Medikamente
Wie wird entschieden, wieviel Geld für eine Behandlung gezahlt wird?
Die Clearingstelle ist eine Anlaufstelle für alle Menschen ohne Krankenversicherung in Berlin. Im Team arbeiten keine Ärzt:innen. Es steht dem Team nicht zu, zu entscheiden welche Untersuchungen oder Behandlungen für die Ratsuchenden medizinisch notwendig sind oder nicht. Dies obliegt den behandelnden Ärzt:innen in den kooperierenden Praxen und Krankenhäusern.
Wenn sich abzeichnet, dass Behandlungskosten von über 10.000 EUR für eine ratsuchende Person anfallen, ruft die Clearingstelle eine externe Prüfkommission an. Diese setzt sich zusammen aus Medizinethiker:innen, Mediziner:innen und Fachpersonen im Sozial- und Aufenthaltsrecht. In Anbetracht der Notwendigkeit einer Behandlung, der sozial- und aufenthaltsrechtlichen Situation sowie des aktuellen Budgets der Clearingstelle empfiehlt die Prüfkommission, ob die Kosten für die Behandlung von der Clearingstelle übernommen werden sollten oder nicht.
Fragen zur Höhe von Krankenkassenbeiträgen?
... können wir Ihnen leider nicht beantworten. Sie können die Beiträge aller gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch hier vergleichen:
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